Amira Immobilien

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§1 Vertraulichkeit

Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.

§2 Vorkenntnis

Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.

§3 Höhe der Maklerprovision

Die Maklerprovision entspricht den in Nordrhein-Westfalen üblichen Sätzen, ist fällig mit Vertragsabschluss und sofort zahlbar. zzgl der Ges. Mehrwertsteuer. 1. Kauf und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: vom Käufer sowie vom Verkäufer je 3%.zuzüglich 19% Mwst. 2. Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert: vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 3%. 3. Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert und bestehenden Aufbauten: vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3%. 4. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks oder Objekts: vom Berechtigten 1%. 5. Vermietung und Verpachtung, zahlbar vom Mieter oder Pächter a) bei Vertragsdauer bis 5 Jahren Dauer, 2 Monatsmieten als Mindestgebühr b) bei Vertragsdauer ab 5 Jahren, 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinsen, höchstens jedoch aus der 10- Jahresmietsumme, mindestens jedoch 2 Monatsmieten. c) Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer 1,5 Monatsmieten. Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Entstehen des Provisionsanspruches, Fälligkeit

Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und / oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. 

§5 Informationspflichten des Auftraggebers

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, der Auftraggeber ist verpflichtet, und rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis – und / oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§6 Haftung, Schadenersatz

Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Verstößt der Auftraggeber gegen seine Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens – und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

§7 Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch endgeldlich – tätig zu werden

§8 Schlussbestimmung

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn es wurden andere Absprachen getroffen und schriftlich im Vertrag fest gehalten. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrags oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrags sind in Schriftform zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist im Rahmen der Zulässigkeit Sitz des Maklers

Sollten Teile dieser AGB oder des Maklervertrags unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt.

Über uns

Amira Immobilien aus dem Selfkant findet Ihr Traumhaus im Selfkant, Kreis Heinsberg, Aachen und Umgebung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von unserem Service überzeugen.

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Amira Immobilien Süsterseel

Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag: Nach vereinbarung
Tel: +49 (0) 2456 - 509319
Handy: +49 (0) 173 - 1920920
info@amira-immobilien.de
Suestrastrasse 49 | 52538 Selfkant - Süsterseel
Termine auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.



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